Michaela Dietmayer geht davon aus, dass die Zusammenarbeit erfolgreich und für beide Seiten zufrieden stellend ist und die Konfliktregelungsfunktionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zum Tragen kommen. Eine faire Zusammenarbeit bedeutet für Michaela Dietmayer, Geschäftspartner auch ausreichend über die Bedingungen zu informieren, zu denen sie ihre Tätigkeit entfaltet. Für sämtliche Rechtsgeschäfte gelten daher, sofern dies nicht im Anbot ausdrücklich anders geregelt wurde, die nachstehenden

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1           Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2           Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3           Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4           Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Trainingsauftrages / Stellvertretung

2.1           Der Umfang eines konkreten Trainingsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2           Der Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1           Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Trainingsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Trainingsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2           Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Trainingsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Trainingsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragsnehmers (Michaela Dietmayer) bekannt werden.

4. Schutz des geistigen Eigentums

4.1           Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Konzepte, Präsentationsunterlagen, etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Michaela Dietmayer). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Michaela Dietmayer) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Michaela Dietmayer) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

4.2.          Eine Weitergabe an Dritte oder eine gewerbliche Nutzung derselben (bspw. als trainierende Person) ist untersagt. Widerrechtliche Verwendung, Modifizierung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte wird urheberrechtlich geahndet.

4.3           Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Michaela Dietmayer)  zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

4.4           Weiters sind Bild- und/oder Tonaufzeichnungen aller Art von Veranstaltungen seitens des Auftragnehmers (Michaela Dietmayer) untersagt.

5. Gewährleistung

5.1           Der Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

5.2           Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

6. Geheimhaltung / Datenschutz

6.1           Der Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

6.2           Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Michaela Dietmayer), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

6.3           Der Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.

6.4           Der Auftragnehmer (Michaela Dietmayer)  ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

7. Honorar

7.1           Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Michaela Dietmayer). Der Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend vereinbarte Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu vereinbaren und zu verlangen. Das Honorar bzw. Akonto ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) fällig.

7.2           Der Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

7.3           Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind nach Vereinbarung und Rechnungslegung des Auftragnehmers (Michaela Dietmayer) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

7.4           Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses (Punkt 9.2) durch den Auftragnehmer (Michaela Dietmayer), so behält der Auftragnehmer (Michaela Dietmayer)  den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, zu leisten.

7.5           Im Falle der Nichtzahlung von vereinbarten Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer, aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche, wird dadurch aber nicht berührt.

8. Elektronische Rechnungslegung

8.1           Der Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) ausdrücklich einverstanden.

9. Dauer des Vertrages

9.1           Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Trainings.

9.2           Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

10. Stornobedingungen

10.1.      Eine Stornierung bis 4 Kalenderwochen vor Trainingsbeginn ist kostenfrei, danach verrechnet der Auftragnehmer (Michaela Dietmayer) 50% bzw. 10 Werktage vor Trainingsbeginn die vollen Kosten. Gerne können wir einen Ersatztermin vereinbaren. Bitte um schriftliches Storno.

11. Schlussbestimmungen

10.1         Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

10.2        Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.3         Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Michaela Dietmayer). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Michaela Dietmayer) – Bezirksgericht Wiener Neustadt – zuständig.